Datenschutz

Präambel

Die Kunstschule Senden e.V. verarbeitet in geringer Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation der Jahresausstellung oder sonstiger Events, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht (Homepage) und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z.B. SSL) über HTTPS.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Datum des Vereinseintritts, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.

3. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Senden werden in geringem Umfang personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, um Vereinsfördergeld zu erhalten.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten Newslettern und in der Homepage veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 

2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 

3. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, sowie der künstlerischen Leitung mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht. 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe der/dem 1. Vorsitzenden zugeordnet, sowie der Schriftführerin.

Der/die 1. Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er /Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, künstlerische Leitung), insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, künstlerische Leitung) sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein in der Regel nur bis zur 3 Personen und diese nur selten mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten. Daher obliegt es der/dem 1. Vorsitzenden die Belange des Datenschutzes zu verantworten.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt einem benannten Beisitzer bzw. der/dem 1. Vorsitzenden.

2. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Unser Angebot umfasst auf der Homepage mitunter Inhalte, Dienste und Leistungen anderer Anbieter. Das sind zum Beispiel Karten, die von Google-Maps zur Verfügung gestellt werden, Videos von YouTube sowie Grafiken und Bilder anderer Webseiten. Damit diese Daten im Browser des Nutzers aufgerufen und dargestellt werden können, ist eine Übermittlung der IP-Adresse zwingend notwendig. Die Anbieter (im Folgenden als „Dritt-Anbieter“ bezeichnet) nehmen also die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers wahr. Auch wenn wir bemüht sind, ausschließlich Dritt-Anbieter zu nutzen, welche die IP-Adresse nur benötigen, um Inhalte ausliefern zu können, haben wir keinen Einfluss darauf, ob die IP-Adresse möglicherweise gespeichert wird. Dieser Vorgang dient in dem Fall unter anderem statistischen Zwecken. Sofern wir Kenntnis davon haben, dass die IP-Adresse gespeichert wird, weisen wir unsere Nutzer darauf hin.

3. Cookies

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§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitglieder des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt. 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand am 7.5.2019.beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.